Aufgaben
Hochwasser und Trockenheit - in diesem Spannungsfeld bewegen sich die Aufgaben der Landestalsperrenverwaltung Sachsen. Auch hier in Sachsen wurde in den letzten Jahren der derzeitige klimatologische Trend sichtbar: Wetterextreme treten häufiger und heftiger auf. Deshalb spielt die Anpassung an den Klimawandel bei allen Aktivitäten der Landestalsperrenverwaltung eine große Rolle.
Die Landestalsperrenverwaltung hat drei Hauptaufgaben: Wasserbereitstellung, Hochwasserschutz und Gewässerentwicklung. Für die sächsischen Stauanlagen ist der Staatsbetrieb seit seiner Gründung 1992 verantwortlich. Dazu gehören Trinkwassertalsperren, Brauchwassertalsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Überleitungssysteme sowie Polder und Speicherbecken. Im Jahr 1994 wurde dem Staatsbetrieb außerdem die Verantwortung für die Gewässer 1. Ordnung und die Grenzgewässer übertragen. Seitdem kümmert sie sich auch um den Ausbau sowie die Unterhaltung und Entwicklung der größeren Flüsse in Sachsen.
Nach dem Augusthochwasser 2002 übernahm die Landestalsperrenverwaltung die Schadensbeseitigung an den Gewässern und Hochwasserschutzanlagen. Dazu kam die Generationenaufgabe, Hochwasserschutzmaßnahmen an den Gewässern 1. Ordnung in ganz Sachsen zu planen und umzusetzen. Auch die Umsetzung von EU-Richtlinien wie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sind ein fester Bestandteil der Arbeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen bewirtschaftet unter anderem:
- 84 Stauanlagen, davon
- 23 Trinkwassertalsperren
- 30 Brauchwassertalsperren
- 24 Hochwasserrückhaltebecken
- 7 Polder und Speicherbecken - rund 3.000 Kilometer Fließgewässer 1. Ordnung
- rund 300 Kilometer Grenzgewässer zur Tschechischen Republik und Polen
- rund 750 Kilometer Hochwasserschutzanlagen
- 6 Rohwasserüberleitungssysteme für Brauch- und Trinkwasser
- mehr als 500 weitere wasserwirtschaftliche Anlagen wie Wehre, Schöpfwerke und Pumpstationen
In Sachsen sind dieGewässer in verschiedene Kategorien eingeteilt. Größere Flüsse sind Gewässer 1. Ordnung und liegen in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Diese werden von der Landestalsperrenverwaltung unterhalten.
Für die kleineren Flüsse und Bäche, die Gewässer 2. Ordnung, sind die Kommunen verantwortlich. Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße. Um die Unterhaltung kümmert sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden. Die Landestalsperrenverwaltung ist allerdings für den Hochwasserschutz an der Elbe zuständig.
Welche Flüsse Gewässer 1. Ordnung sind, steht in der Anlage 3 des Sächsischen Wassergesetzes.