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Service

An dieser Stelle finden Sie hilfreiche Links, Informationen für Auftragnehmer und bald auch häufig gestellte Fragen.

An den Talsperren, Vorsperren, Hochwasserrückhaltebecken und sonstigen Stauanlagen der Landestalsperrenverwaltung Sachsen gilt ein Verbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und Flugmodelle. Laut Drohnenverodnung dürfen unsere Anlagen nicht überflogen werden, denn:

  • Trinkwassertalsperren liegen in Trinkwasserschutzgebieten und genießen einen besonderen Schutz.
  • Viele Brauchwassertalsperren sind Badeseen oder dienen dem Naturschutz.
  • Hochwasserrückhaltebecken schützen Menschenleben und Werte. Sie müssen im Notfall einwandfrei funktionieren.
  • Viele Anlagen liegen in oder am Rand von Naturschutzgebieten, Nationalparks und anderen geschützten Gebieten.
  • Viele Anlagen haben Energiegewinnungsanlagen.
  • An den meisten großen Talsperren befinden sich Dienstwohnungen für Angestellte der Landestalsperrenverwaltung Sachsen.

Zwei besondere Risiken im Detail:

  • Hochwasserschutz: Sollte es durch einen Drohnenabsturz zu Ausfällen an Mess- oder Schließanlagen bei Talsperren, Rückhaltebecken oder Speichern kommen, so kann dies bei Hochwasser in Gefahren für Körper, Leib und Leben münden.
  • Trinkwasserschutz: Da die Drohnen über Lithium-Ionen-Akkus betrieben werden, sind diese gerade in Verbindung mit Wasser potentielle Brand- und Explosionsherde. In dem Zusammenhang kann es durch das Abbrennen der Drohne zu einer Verschlechterung der Wasserqualität kommen. Durch den Brand des Akkus selbst entsteht ätzende Lithiumlauge (LiOH). Besonders brisant hierbei ist, dass die Drohnen in Bereiche vordringen können, die dem allgemeinen Publikumsverkehr nicht zugänglich sind. Das kann zur Folge haben, dass etwaige Schädigungen erst spät auffallen.

In Einzelfällen können Sondergenehmigungen erteilt werden. Bitte richten Sie Ihr Anliegen rechtzeitig schriftlich an presse@ltv.sachsen.de.

Eine Sondergenehimung können Journalisten/Fotojournalisten laut Pressegesetz, Berufsfotografen sowie Filmproduktionsfirmen und Werbagenturen beantragen. Privatpersonen können Drohnenflüge nur im begründeten Ausnahmefall genehmigt werden. Kunstflüge bzw. riskante Flüge sind nicht genehmigungsfähig.

Bei dem Antrag muss folgendes beachtet werden:

  • Bei der Beantragung sind das gewünschte Flugdatum, die geplante Flugroute inkl. Aufstiegspunkt und Landeplatz (bitte in Ortho-Foto einzeichnen) sowie der Auftraggeber anzugeben.
  • Es müssen die nötigen Aufstiegserlaubnis bzw. -zulassung der Luftverkehrsbehörde vorliegen.
  • Der Antragsteller ist verpflichtet, sich die nötigen Genehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörden einzuholen.
  • Zur Nutzung von Drohnen sind die gesetzliche Regeln und Verbote zu beachten, beispielsweise bezüglich Aufnahmen über Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Wohngrundstücken und Naturschutzgebieten.

Die öffentlichen Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Landestalsperrenverwaltung veröffentlicht der Sächsische Ausschreibungsdienst. Sie finden die Ausschreibungen in Papierform im Sächsischen Ausschreibungsblatt und online.

Europaweite Ausschreibungen finden Sie unter:

Sie sind Auftragnehmer der Landestalsperrenverwaltung und benötigen Informationen zur Abwicklung Ihres Auftrages? Die wichtigsten Hinweise und Unterlagen finden Sie hier:

Allgemeine Vertragsbedingungen für Ingenieure und Landschaftsarchitekten

An dieser Stelle finden Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING) zum Download:

Kostenberechnung nach DIN 276-4: 2009-08 Ingenieurbau / Gliederung nach Kostengruppen / Gewerken gemäß Punkt 4.1 / 4.2 der DIN 276-4:2009-08

An dieser Stelle finden Sie folgende Datei zum Download:

Erfassung von Bauwerksdaten bei neu gebauten/instand gesetzten Hochwasserschutzanlagen

An dieser Stelle finden Sie die Aufgabenstellung zum Download:

CAD-Richtlinie

Um die Transparenz technischer Zeichnungen zu verbessern und Problemen beim CAD-Datenaustausch vorzubeugen, hat die Landestalsperrenverwaltung für Auftragnehmer Vorgaben zur Standardisierung von Zeichnungen erarbeitet. Damit ist ein einheitliches Aussehen, eine übereinstimmende Ebenenstruktur und die Verwendung gleicher Symbole gewährleistet.

Alle beauftragten Ingenieurbüros sowie deren Unterauftragnehmer müssen deshalb die folgende Richtlinie beachten:

Ist im Vertrag noch die CAD-Richtlinie Version 4 vereinbart, nutzen Sie bitte die folgende Version:

Die zugehörigen Symbol- und Vorlagendateien erhalten Sie auf Anfrage. Schicken Sie dazu eine Email an: geodaten@ltv.sachsen.de

Bei Fragen zur CAD-Richtlinie wenden Sie sich bitte an Karsta Herre:
Telefon: 03501 796-353
Email: karsta.herre@ltv.sachsen.de

GIS-Richtlinie

Bei Planungs- und Baumaßnahmen, Studien und Konzeptionen entstehen immer häufiger Daten und Projekte, die mittels Geoinformationssystemen erzeugt wurden.

Um die Interpretation und Nutzung dieser Daten und Projekte durch nachfolgende Anwender zu erleichtern, hat die Landestalsperrenverwaltungen Festlegungen zur Struktur sowie zur Dokumentation von Daten und Projekten getroffen.

Alle beauftragten Ingenieurbüros sowie deren Unterauftragnehmer müssen deshalb die folgende GIS-Richtlinie beachten. Abweichend von den darin enthaltenen Regelungen zum Lage- und Höhenbezug sind das amtliche Lagereferenzsystem ETRS89_UTM33 (EPSG-Code: 25833) sowie das amtliche Höhenreferenzsystem DHHN2016 bindend. Ausnahmen sind in begründeten Fällen und nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.

Bei Fragen zur GIS-Richtlinie wenden Sie sich bitte an Ellen Leske, Telefon 03501 796-303 oder geodaten@ltv.sachsen.de.

Geodaten für Auftragnehmer

Eine Vielzahl von Geobasis- und Geofachdaten sind im Internet frei verfügbar. Bitte nutzen Sie die umfangreichen Downloadangebote des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung (GeoSN) und des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG):

Offene Geodaten des GeoSN (Topografische Karten, Orthofotos, Höhen- und Landschaftsmodelle, Liegenschaftskataster)

Datenportal iDA des LfULG sowie themenbezogene Fachseiten (Gewässernetz, Schutzgebiete Natur, Bodenkarten und vieles mehr)

Benötigen Sie insbesondere bei Orthofotos, Höhenmodellen oder Liegenschaftskataster andere als die angebotenen Datenformate oder ist das Projektgebiet sehr groß, nutzen Sie bitte folgenden Antrag:

Bei Fragen zur Geodatenbereitstellung wenden Sie sich bitte an Ellen Leske, Telefon 03501 796-303 oder Karsta Herre, Telefon 03501 796-353.

Binnenmarktrelevante Aufträge zur Wahrung der Transparenz

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen veröffentlicht hier beabsichtigte Vergaben EU-geförderter Maßnahmen im Unterschwellenbereich bei festgestellter Binnenmarktrelevanz. Eine Binnenmarktrelevanz liegt vor, wenn an diesem Auftrag für Wirtschaftsteilnehmer „angesichts bestimmter objektiver Kriterien ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht“ (Vgl. EuGH, Urteil vom 16.04.2015 – Rs C-278/14).

Für Wirtschaftsteilnehmer besteht die Möglichkeit, auf diese Vorab-Veröffentlichung eine Interessenbekundung innerhalb der angegeben Frist abzugeben. Hierzu können Sie sich an die angegebene Kontaktadresse wenden.

Derzeit liegen keine Ausschreibungen vor.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die USt-IdNr. der Landestalsperrenverwaltung Sachsen lautet:
DE19952 1669

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